Hukuk Fakültesi / Faculty of Law
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Publication Metadata only Anlegerschutz im türkischen Investmentfondrecht. Eine vergleichende Darstellung unter Berücksichtigung des deutschen und europaeischen Rechts(2015-10) Öztürk Akkartal, Hanife; 114552Publication Metadata only Anlegerschutz und neuere Entwicklungen im Investmentfondsrecht aus der Sicht des türkischen, deutschen und europaeischen Rechts(2006) Öztürk Akkartal, Hanife; 114552Publication Metadata only Bewertung der Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerden von ‘Süleyman Bağrıyanık und anderen' im Rahmen der Unschuldsvermutung(Seçkin Yayıncılık, 2017-03) Korkmaz, Ömer; 107762Die Unschulsvermutung werde ich Rahmen der Verfassungsbeschwerden von Süleyman Bağrıyanık und anderen Antragstellem (2015/9756) veim türkischen Verfassungsgericht vom 16.11.2016 prüfen und bewert. Die Antragsteller haben in einer Verfassungsbeschwerde erhoben, dassder Prozess neben vielen Verstössen auch eine Verletzung des Unschuldsprinzips beinhaltet. Die Antragsteller waren der republikanische Generalstaatsanwalt der Oberstaatsanwalt und der Staatsanwalt.Gegen ihre gerichtlichen und administrativen Aufgaben wurden Ermittlugen und Strafverfolgungen eigeleitet. Wahrend der Strafverfolguen stellten der Prasident, der Ministerprasident die Regierungsmitglieder die Politiker die Mitglieder der Justiz und einige Medienorganisationen die Antragsteller als Verbrecher und Terroristen dar Das Gericht stellt fest dass die Bereitstellung von Informationen an die Öffentlichkeit durch die öffentlichen Behörden zu einer strafrechlichen Untersuchung im Rahmen der Meinungsausserungsfreiheit die in Artikel 26 der türkischen Verfassung festgelegt ist. Berücksichtigt werden konnen Die Unschuldsvermutung geregelt in Artikel 38 Absatz 4 konne dies nicht verhindern Wir konnen darauf hinweisen dass die Verletzung der Unschuldsvermutung durch das Verfassungsgericht nicht im gesellschaftlıch demokratischen Rahmen ausreichend hin überpruft und erortert worden ist. Das Verfassungsgericht beurtille die Krtik und Aussurungen der Politiker uber die Antragsteller im Rahmen der Meinungsausserungsfreiheit dass die Unschuldsvermutung keinen Schutz gegen die Freiheit der Meinungsausserungsfreiheit geniesst Die Unschuldvermutung wurde durch das hohe Interesse der öffentlichen Meinung dominiert.Publication Metadata only Das Recht auf ein Faires Verfahren im Lichte des Urteils Urfani / Türkei (Appl. No: 59173/08, Dt: 13.06.2017)(Seçkin Yayıncılık, 2018-03) Altınok Villemin, Derya; 253608In der vorliegenden Arbeit wird der Begriff der angemessenen Frist im Rahmen des Urfani/Türkei Urteils untersucht. Auf die Beschwerde des Beschwerdwführers hin verurteilte der EuropaischeGerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Türkei unter Berufung auf die Verletzung des Artikel 6 derEuropaischen Menschenrechtskonvetion (EMRK) mit der Begründung, dass die Kriterien im Hinblick auf die angemessene Frist nicht eingehalten worden waren. Farner wird unter Berücksichtigung des Streitgegenstandes sowie der Besonderheiten des Falles durchleuchtet, ob der Beschwerdeführer und die nationalen Gerichte die ihmen obliegenden Pflichten vollstandig erfüllt haben oder nicht.Publication Metadata only Das Recht auf Schutz der Persönlichkeit in der Türkei und in Deutschland: Ein Kurzer Überblick über Gesetzgebung und Rechtsprechung(Seçkin Yayıncılık, 2017-07) Korkmaz, Ömer; Manzel, Martin; 107762Unbestreitbar ist, dass die Verbreitung von Informationen über das Internet Vorteile hat für den Zugang zu Informationen. Voraussetzung dieser Vorteile ist aber, dass die individuellen Rechte und Freiheiten fortbestehen. Es besteht die Gefahr, dass die Verbreitung von Informatione diese Rechte und Freiheiten beeintrachting. Wenn die Beeintrachtigug sehr weit geht, dannkann es sein, das die bisherige Gesetzgebung ausreicht, um diese Beeintrachigungen zu verhindern. Die Menschenwürde ist Kern und treibende Kraft des Persönlichkeitsschutzes. Sie ist durch Verfassung und Gesetz gewahrleistet. Daher folgt der Menschenwürde die Verpflichtung des Staates, diese Würde schützen. Nur so kann der Saat die Grundwerte und die weiteren Rechte achten, die sich aus der Menschenwüede ergeben. Auch die freie Persönlichkeit bedarf dieses Schutzes seitens des Staates. Das Saat hat dies in allen seinen Handlungen zu beachten. Alldies zeigt die Bedeutung der Würdigung des Gleichgewichts der Rechte in der Praxis. Der Wert und die Würde des Schutzes des Einzelnen müssen gegenüber der Internet Freiheit und der meinungsausserungsfreiheit in seinem Rang gewahrt bleiben. Zwar ist die Meinungsausserungsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft ein unverletzliches Grundelement und kann nicht ignoriert warden. Jedoch kann man diese Freiheit in einer demokratischen Gesellschaft einschranken, soweit es in deren Interesse notwendig ist. Jeden Tag steigt der Bedarf an Regelugen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und freien Kommunikation zugleich. Daher sind die Anforderungen an den Staat und die freien Kommunikation zugleich. Daher sind die Anforderungen an den Staat und die darüberhinaus beteiligten privaten Akteure besonders hoch, ja sie steigenvon Tag. Insbesondere sind folgende Grundsatze und Probleme zu beachten: Die Schutzpflicht des Staates zugunsten der Persönlichkeitsrechte; die Gewahrleistung der Durchsetzung des Rechts; die Sicherstellung der Effizeenz der Verfahren; die Unschuldsvermutung und die Absicherung der völkerrechtlichen Ausgestaltung der Internetkommunikation, um nur einige Punkte zu nennenPublication Metadata only Der Einfluss des EU-Rechts auf das türkische Gesellschaftsrecht(2017-11) Öztürk, Hanife; 114552Publication Metadata only Die Beschränkungen der Meinungsäuβerungsfreiheit in der Türkei(Berliner Wissenschafts-Verlag, 2006) Korkmaz, Ömer; 107762Publication Metadata only Die Entnahme einer Blut und Speichelprobe(Seçkin Yayıncılık, 2009-01) Özaydın, Özdem; 174318Publication Metadata only Die Meinungs und Kommunikationsfreiheit İm Rahmen Der Entscheidungen Des Egmr(Seçkin Yayıncılık, 2009-12) Altınok Villemin, Derya; 253608Publication Metadata only Die Rechte des Verletzten im türkischen Strafverfahren unter Berücksichtigung der deutschen Rechtslage(C. F. Müller Verlag, 2013) Özaydın, Özdem; Öztürk, Bahri; 174318; 15074Publication Metadata only Die rechtfertigende Einwilligung in der deutschen und türkischen Rechtsprechung(Nomos, 2014) Özaydın, Özdem; Yıldız, Ceren; Hartmann, Larissa; 174318; 273246Publication Metadata only Die Zivilrechtliche Umwelthaftung Nach Türkischem Recht(Beta Basım Yayım, 2000-03) ULUSAN, MEHMET İLHAN; 113729Publication Metadata only Einige Entwicklungen im türkischen Familienrecht(Welser Rudolf, 2013) Gündoğdu, Fatih; 113726Publication Metadata only Fallstudien – Vorsatz und Fahrlässigkeit in der deutschen und türkischen Rechtsprechung(Nomos, 2014) Erden Tütüncü, Efser; Seiferth, Martin; 254842Bu çalışmada, özellikle olası kast ile bilinçli taksir arasındaki ayrımın yapılması bakımından söz konusu olan şartlar, biri Alman diğeri Türk Yargıtay kararı olmak üzere iki içtihat üzerinden Türk ve Alman Hukuklarındaki durum karşılaştırılmak suretiyle imcelenmiştir.Publication Metadata only Forschungsprojekt: Probleme des Rechtsmittels; Fallstudien – Die Rechtsmittel im deutschen und im türkischen Strafverfahren(Nomos, 2013) Tütüncü, Muharrem; 254839Publication Metadata only Grundsaetze und Beschraenkungen des Grundstückserwerbs durch Auslaender in der(Nihon University Comparative Law Institute, 2007) Özsunay, Ergun; 114640Publication Open Access Kindschaftsrecht(İstanbul Kültür Üniversitesi, 2003) ALTOP, ATİLLA; İlhan UlusanPublication Metadata only Neue Entwicklungen im gewerblichen Rechtsschutz in der Türkei(2018-04-13) Öztürk Akkartal, Hanife; 114552Publication Metadata only Neue Entwicklungen im türkischen Markenrecht(2010-04) Öztürk Akkartal, Hanife; 114552Publication Metadata only Religiöse Symbole am Arbeitsplatz: Die aktuelle Rechtsprechung des EGMR(Seçkin Yayıncılık, 2013-06) Korkmaz, Ömer; Manzel, Martin; 107762Die Religionsfreiheit ist einer der yragenden Pfeiler einer demokratischen Gesellschaft und findet daher in der Rechtsprechung des Europaische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entsprechende Beachtung. Massnahmen, welche die Religionsfreiheit des Einzelnen einschranken, müssen dem Grundsatz derVerhaltnismassigkeit ent sprechen. Sofern der Staat diese Rechte selber einschrankt, bedarf e seiner gesetzlichen Grundlage, vgl. Art 9 II. EMRK. In den Fallen, in denen Priyate, z.B. Mitgliedstaaten eine Schutzpflicht zukommen. Bei der Frage ob ein Eingriff in die Religionsfreiheit verhaltnismassig ist, kommt deb Vertragsstaaten, in Bzug auf die Gewichtung entgengesetzer Interessen und Rechtspositionen, ein Ermessens und Beurteilungsspielraum zu, der jedoch der Überprüfungskompetenz des EGMR unterliegt.